AKI Werkzeugbau & Engineering GmbH · Rheinstrasse 64 · 77815 Bühl +49 7223 287873-0 · i.schneider-bauer@aki-werkzeugbau.de
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge der AKI Werkzeugbau – Engineering GmbH (nachfolgend „AKI“) über Werkzeugbau, Konstruktion, Engineering, Fertigung, Bemusterung, Reparatur und damit verbundene Leistungen.

1.2 Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn AKI ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Angebote von AKI sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche oder in Textform übermittelte Auftragsbestätigung von AKI oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande.

2.2 Maßgeblich für Art und Umfang der Leistung sind die Auftragsbestätigung und die darin bezeichneten Spezifikationen, Zeichnungen, Daten, Muster, Werkstoffe, Toleranzen und sonstigen technischen Unterlagen.

2.3 Ergibt die technische Prüfung, dass Kundenvorgaben nicht oder nur mit Änderungen umsetzbar sind, informiert AKI den Kunden. Änderungen werden erst nach Abstimmung ausgeführt.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1 Der Kunde stellt AKI rechtzeitig alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Zeichnungen, 3D-Daten, Muster, Werkstoffangaben, Schwindungsfaktoren, Toleranzen, Maschinendaten, Prüfanforderungen und Originalmaterialien zur Verfügung.

3.2 Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Vorgaben sowie für die produktions-, kunststoff- und anwendungsgerechte Auslegung des von ihm vorgegebenen Artikels verantwortlich, soweit AKI nicht ausdrücklich mit dessen Entwicklung beauftragt wurde.

3.3 Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch verspätete, unvollständige oder nachträglich geänderte Kundenvorgaben entstehen, gehen nicht zulasten von AKI. Vereinbarte Termine verlängern sich angemessen.

4. Konstruktion und Freigabe

4.1 Konstruktionen werden, soweit nicht anders vereinbart, in elektronischer Form erstellt und übermittelt. Papierausfertigungen oder besondere Datenformate bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

4.2 Der Kunde prüft übermittelte Konstruktionsstände unverzüglich und erteilt die Freigabe oder teilt konkrete Änderungswünsche mit. Mit der Freigabe bestätigt der Kunde die Übereinstimmung mit seinen Vorgaben. Für nach der Freigabe verlangte Änderungen gelten Ziffer 5 und die vereinbarten zusätzlichen Kosten und Termine.

4.3 AKI bleibt berechtigt, allgemeines Know-how, Fertigungsmethoden und nicht kundenspezifische technische Lösungen weiterzuverwenden. Nutzungsrechte an kundenspezifischen Arbeitsergebnissen richten sich nach der Auftragsbestätigung.

5. Änderungen des Leistungsumfangs

5.1 Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Abstimmung. AKI teilt dem Kunden die Auswirkungen auf Vergütung und Termine mit.

5.2 Bis zur Einigung ist AKI berechtigt, die von der Änderung betroffenen Arbeiten auszusetzen. Bereits erbrachte Leistungen und nachweislich entstandener Mehraufwand sind zu vergüten.

6. Liefer- und Leistungszeiten

6.1 Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Eine Lieferfrist beginnt nicht vor Eingang aller erforderlichen Unterlagen, Freigaben, Materialien und einer vereinbarten Anzahlung.

6.2 Bei nicht von AKI zu vertretenden Ereignissen, insbesondere höherer Gewalt, rechtmäßigen Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen, Transportstörungen oder nicht vorhersehbaren Ausfällen wesentlicher Zulieferer, verlängern sich die Fristen angemessen. AKI informiert den Kunden über Beginn und voraussichtliche Dauer der Behinderung.

6.3 Gesetzliche Rechte des Kunden bei Verzug bleiben unberührt. Eine Vertragsstrafe gilt nur, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich vereinbart wurde.

7. Preise und Zahlungsbedingungen

7.1 Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, ab Werk zuzüglich Verpackung, Versand, Versicherung und gesetzlicher Umsatzsteuer.

7.2 Zahlungsplan, Abschlagszahlungen und Fälligkeit ergeben sich aus Angebot und Auftragsbestätigung. AKI kann Abschlagszahlungen entsprechend dem Wert der erbrachten vertragsgemäßen Leistungen verlangen.

7.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und die gesetzliche Verzugspauschale. Weitergehende Verzugsschäden bleiben nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vorbehalten.

7.4 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aus demselben Vertragsverhältnis stammenden Gegenansprüchen zu.

8. Bemusterung und Abnahme

8.1 In der Auftragsbestätigung wird festgelegt, wer die Bemusterung durchführt. Übernimmt AKI die Bemusterung, stellt der Kunde die erforderlichen Fertigungsparameter und ausreichendes Originalmaterial rechtzeitig und kostenfrei bereit.

8.2 Der Kunde prüft Ausfallmuster und abnahmefähige Leistungen unverzüglich und teilt AKI das Ergebnis sowie festgestellte Abweichungen nachvollziehbar mit.

8.3 Die Abnahme richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den vereinbarten Abnahmekriterien. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.

9. Versand und Gefahrübergang

9.1 Versandart, Lieferort und gegebenenfalls vereinbarte Lieferklauseln ergeben sich aus der Auftragsbestätigung.

9.2 Verzögert sich Versand oder Abnahme aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, kann AKI die hierdurch entstehenden angemessenen Lager- und Mehrkosten berechnen. Der gesetzliche Gefahrübergang bleibt unberührt.

10. Mängelrechte

10.1 Für Mängelrechte gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist. Bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft gelten zusätzlich die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB.

10.2 AKI ist zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. AKI kann nach eigener Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Leistung herstellen, soweit die gewählte Art der Nacherfüllung dem Kunden zumutbar ist.

10.3 Mängelrechte bestehen nicht, soweit eine Abweichung auf Kundenvorgaben, ungeeignetes oder abweichendes Material, normalen Verschleiß, unsachgemäße Verwendung, nicht freigegebene Eingriffe oder Änderungen durch den Kunden oder Dritte zurückzuführen ist. Der Kunde behält seine Rechte, wenn er nachweist, dass der Eingriff für den Mangel nicht ursächlich war.

10.4 Für die Verjährung von Mängelansprüchen gelten die gesetzlichen Fristen. Unberührt bleiben Ansprüche wegen Vorsatz, arglistigen Verschweigens eines Mangels, einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

11. Standzeit, Ausbringung und Zykluszeit

Angaben zu Standzeit, Ausbringungsmenge, Zykluszeit, Oberflächenqualität oder sonstigen Leistungswerten sind nur dann verbindliche Beschaffenheitsvereinbarungen oder Garantien, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche bezeichnet und die maßgeblichen Einsatzbedingungen, Materialien, Maschinenparameter, Wartungsintervalle und Verschleißteile festgelegt wurden.

12. Eigentum und Zurückbehaltungsrecht

12.1 Von AKI hergestellte und gelieferte bewegliche Sachen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum von AKI.

12.2 AKI kann die Herausgabe von Werkzeugen, Unterlagen und Daten verweigern, solange fällige Forderungen aus dem betreffenden Vertragsverhältnis nicht erfüllt sind, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

13. Schutzrechte und Vertraulichkeit

13.1 Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm bereitgestellten Zeichnungen, Muster, Daten und sonstigen Vorgaben keine Rechte Dritter verletzen. Er stellt AKI von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit er die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

13.2 Beide Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder erkennbar vertrauliche technische und kaufmännische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und geben sie nur weiter, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

14. Haftung

14.1 AKI haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

14.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

14.3 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der Organe, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von AKI.

15. Kündigung und Stornierung

Für Kündigung und Stornierung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Bereits erbrachte Leistungen, angefertigte Konstruktionen, beschaffte Materialien und nicht mehr stornierbare Fremdleistungen werden nach Maßgabe des Vertrages und der gesetzlichen Regelungen abgerechnet.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

16.2 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von AKI. AKI bleibt berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

16.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: August 2026